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Periodische Schutzraum-Kontrollen (PSK)

Im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG, SR 520.1) wurden sowohl die Schutzraumbaupflicht als auch die Unterhaltspflicht der Schutzräume beibehalten. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die Ersatzbeiträge dem Kanton entrichtet und durch diesen verwaltet werden.

Mehr als ein Drittel der Schutzräume wurde vor über 30 Jahren erstellt. Deshalb steht heute die Werterhaltung im Vordergrund. Das Ziel der Werterhaltung ist die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzräume. Dazu müssen die Schutzräume periodisch kontrolliert werden. Die PSK ist gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz mindestens alle 10 Jahre durchzuführen.

Die G. Bühler GmbH ist seit 1963 im Bereich Schutzraum tätig und empfiehlt sich mit ihrem Vollservice für eine PSK gemäss dem Pflichtenheft sowie die Behebung der Mängel zur Wiederherstellung der technischen Einsatzbereitschaft der Schutzräume.


Warum Sie die G. Bühler GmbH für Ihre PSK wählen sollten:


  • Bereitstellung der Schutzraum-Grundlagen als EXCEL-Liste sowie die Synchronisation der Daten mit der Datenbank des Kantons:
  • Amtliche Nummer SR (Bezug zu DB Kanton / aus genehmigtem Baugesuch)
  • Parzellen Nr. (Information aus be-geo)
  • Adresse Standort Schutzraum (Strasse / Flurnamen (Daten der Feuerwehr))
  • Adresse Eigentümer SR (Information aus GRUDIS)
  • Adresse Immobilienverwaltung des SR Eigentümers
  • Adressen Stockwerkeigentum / Erbengemeinschaft aus den Adressen Rechnungstellungen Wasser/Energie
  • Ev. Bemerkungen (z.B. Einstellhalle mit Panzerschiebewand)
  • Bezeichnen einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartner PSK in Ihrer Gemeinde

Die Dienstleistungen der Firma G. Bühler GmbH

Notwendige Grundlagen für eine erfolgreiche und reibungslose PSK in Ihrer Gemeinde

  • Wir erstellen rechtzeitig für Ihre Gemeinde einen Entwurf (Text- und Bildvorlage) für Ihre Gemeindepublikation oder Ihren Internet Auftritt.
  • Wir erstellen die Terminplanungen der PSK Kontrollen in Ihrer Gemeinde.
  • Wir bereinigen ev. noch bestehende Differenzen in den Daten zwischen Ihrer Gemeinde und der DB des Kantons.
  • Wir vervielfältigen den Anmeldebrief und bereiten den Versand vor.
  • Wir verschicken die Anmeldungen PSK-Kontrolle an die SR Eigentümer oder deren Vertreter.
  • Wir regeln ev. Terminverschiebungen mit den SR Eigentümern oder deren Vertreter.
  • Wir respektieren selbstverständlich die Privatsphäre der SR Eigentümer bei unseren Kontrollen!
  • Wir garantieren den Datenschutz der PSK Daten!

Was wird kontrolliert?

Panzertüre

  • Zustand PT
  • Dicht?
  • Selbstbefreiungs- vorrichtung

Panzerdeckel

  • Zustand PD
  • Dicht?

Fluchtröhre

  • Zustand
  • Abschluss

Belüftungs-Anlage

  • Funktionsfähigkeit

Gasfilter

  • Plomben intakt?
  • allg. Zustand
  • Funktionsfähigkeit
  • Technische Angaben

Explosionsschutz

  • Filter verschmutzt?

Überdruckventil

  • Funktionsfähigkeit
  • Technische Angaben

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Fachgerechte Kontrolle durch unsere Spezialisten!

Wir beraten Sie gerne, bitte nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.